Aufgrund der Tatsache, dass die zur Zeit gültigen und angewendeten Statuten aus dem Jahre 1950 stammen, sah sich das Komitee gezwungen die Statuten dem heutigen Standard anzupassen. Dabei wurde darauf geachtet, dass die traditionelle Grundhaltung und die damit angestrebten Zielsetzungen erhalten blieben und nicht verändert wurden. An der GV 2007 haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die Anerkennung der Neuauflage der Statuten 2007 abgestimmt und sie angenommen.
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